Fördermittel.
Wohnen statt Leerstand: Bund startet Förderprogramm
09.04.2026
- Leerstand sinnvoll nutzen und gleichzeitig neuen Wohnraum schaffen
- Bis zu 30 % Zuschuss für die Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum
Mit dem neuen Bundesförderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ setzt der Bund ein wichtiges Signal für die Entwicklung von Bestandsimmobilien und die Schaffung dringend benötigten Wohnraums. Ab dem 1. Juli 2026 können Förderanträge gestellt werden, insgesamt stehen bis Ende des Jahres 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Ein neues Förderprogramm des Bundes könnte in der zweiten Jahreshälfte Bewegung in leerstehende Gewerbeimmobilien bringen. Ziel des Programms „Gewerbe zu Wohnen“ ist es, leerstehende Büro-, Handels- und sonstige Nichtwohngebäude in Wohnraum umzuwandeln. Ab Juli 2026 können Eigentümer und Investoren Zuschüsse für die Umwandlung von leerstehenden Gewerbeflächen in Wohnungen beantragen. Insgesamt stehen dafür 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Damit reagiert der Bund auf aktuelle Herausforderungen wie zunehmenden Leerstand im Gewerbebereich und gleichzeitig steigenden Wohnraumbedarf – auch und gerade in ländlichen Regionen.
„Leerstand in Gewerbeimmobilien bei gleichzeitigem Wohnraummangel ist die Folge eines realen Strukturwandels, der auch bei uns immer stärker wird. Wenn sich keine gewerbliche Nachnutzung findet, bietet die Umwandlung in Wohnraum eine große Chance. Das neue Förderprogramm schafft Anreize, bestehende Gebäude sinnvoll umzunutzen, statt neu zu bauen. Damit werden nicht nur Wohnraum und Klimaschutz gestärkt, sondern auch wichtige Impulse für lebendige Ortskerne im ländlichen Raum gesetzt. Wir begrüßen diese Unterstützung und hoffen auf weitere Maßnahmen, damit sich das Thema Wohnen im ländlichen Raum nicht zu einer Krise wie in vielen Städten entwickelt.“, so Alexander Schmid, Vorstandsvorsitzender Regionalentwicklung Oberland (REO).
Rahmenbedingungen und Fristen beachten
Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Projektentwickler und Eigentümer von Bestandsimmobilien. Gefördert wird die Umnutzung beheizter Nichtwohngebäude oder Gebäudeteile, sofern mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der Umbaukosten und maximal 30.000 Euro je Wohneinheit.
Die Antragstellung erfolgt über die KfW und muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Voraussetzung ist zudem, dass der geschaffene Wohnraum mindestens zehn Jahre entsprechend genutzt wird. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss und Prüfung der Maßnahmen.
Die Förderung ist zeitlich befristet und endet am 31. Dezember 2026. Interessierte sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Projekte die Voraussetzungen erfüllen und eine Antragstellung in Betracht kommt.
Weiterführende Informationen:
Kontakt
Laura Alt
Projektmanagerin
+49 (0) 80 25 – 993 72 29
laura.alt@regionalentwicklung-oberland.de
Pressekontakt
Ilona Kaffl
Kommunikation | Medien und Öffentlichkeitsarbeit
+49 (0) 8025 99372-61
ilona.kaffl@regionalentwicklung-oberland.de
Anschrift
Regionalentwicklung Oberland KU
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83714 Miesbach
www.regionalentwicklung-oberland.de
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